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Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Liechtenstein, Island, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, ist keine Umschreibung notwendig.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber nur sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland, Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen. Danach muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Mehr Infos und Auskünfte bekommt Ihr in unserer Fahrschule.
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