Motorrad
Informationen zur Klasse A - Schwere Krafträder
Schwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
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Das Mindestalter beträgt 24 Jahre
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Das Mindestalter bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 beträgt 20 Jahre
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Das Mindestalter für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A beträgt 21 Jahre
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Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
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Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
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Beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM
Informationen zur Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder
Mittelschwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die maximale Leistung beträgt 35 kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse beträgt maximal 0,2 kW/kg.
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Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
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Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
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Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
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Beinhaltet die Klassen A1 und AM
Informationen zur Klasse A1 - Leichtkrafträder
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Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse beträgt maximal 0,1 kW/kg
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Die Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
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Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
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Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
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Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
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Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
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Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
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Beinhaltet die Klasse AM