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PKW

Informationen zur Klasse B / B - Automatik / B17

​Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

  2. die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

  • Mindestalter: 18 oder 17 beim begleiteten Fahren

  • bei Ausbildungen zum Berufskraftfahrer: 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 

  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

  • Vorbesitz erforderlich: Nein

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  • Beinhaltet Klasse: L und AM

Ergänzende Information - Schlüsselzahl B 197

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede

  • Die Ausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt

 

  • Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug sowie Schaltfahrzeug stattfinden

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  • Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt

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  • Es ist eine Testfahrt mit dem Fahrlehrer von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben und muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert werden. Dort wird festgestellt ob der Schüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann

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  • Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt

Ergänzende Information - Schlüsselzahl B 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter ist 25 Jahre

 

  • Geltungsbereich: nur innerhalb von Deutschland

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  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

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  • Es muss mindestens 5 Jahre der Führerschein der Klasse B vorhanden sein

Information zur Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B und B96 fallenden Kombinationen übersteigen.

  • Mindestalter ist 18 Jahre, beim Begleitenden Fahren 17 Jahre

 

  • Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich

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  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

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  • Beinhaltet die Klassen S, L und M

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