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Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt seit dem 1. Mai 2014 im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Im Gegensatz zum ASP, welches noch vollständig von Fahrlehrern durchgeführt wurde, setzt das FES auf eine Kombination von verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer begleitet. Dabei werden die Inhalte individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer ausgerichtet. Das Gefahrenbewusstsein wird sensibilisiert, Verhaltensalternativen werden erarbeitet.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird von geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Es werden Möglichkeiten zur Veränderung der riskanten Fahrweise im individuellen Fall ausgearbeitet. Die Strategien werden dabei in konkreten Situationen angewandt. Anschließend werden Erfahrungen und Auswirkungen mit den Verkehrspsychologen diskutiert.

Ablauf

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme bildet den ersten Teil des FES. Sie umfasst zwei Sitzungen zu je 90 Minuten und findet in den Räumlichkeiten der Fahrschule statt.

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme stellt den zweiten Teil des FES dar und umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten. Sie erfolgt nicht in den Räumlichkeiten der Fahrschule.

Punkteabbau

Ziel des FES ist es, mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei zu unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Durch den freiwilligen Besuch bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden. Dies ist allerdings nur einmal alle 5 Jahren möglich. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten („Verwarnung“) erfolgt kein Punktabbau.

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